Infos zum neuen E-Rezept

Ab dem 01.01.2024 sind wir gesetzlich dazu verpflichtet die Medikamenten-Verordnungen aller gesetzlich Versicherten auf einem E-Rezept auszustellen. Leider ist es und ab 2024 nicht mehr möglich Ihnen Rezepte über Arzneimittel, wie gewohnt, auf rosa Papier mitzugeben oder an die Apotheke weiterzuleiten.
 
Wie erhalten Sie Ihre Verordnungen?
Wie gewohnt können Sie Dauer- oder Wiederholungsrezepte telefonisch auf unserem Anrufbeantworter oder online bestellen.
 
Wie kann ich das neue E-Rezept einlösen?
Bevor Sie das E-Rezept in der Apotheke Ihrer Wahl einlösen können, ist es zwingend erforderlich, das Sie vorab im betreffenden Quartal Ihre Versichertenkarte in unserer Praxis haben einlesen lassen.
 
Die Rezepte, die an einem Werktag bis 12 Uhr bei uns eingegangen sind, können am späten Nachmittag in der Apotheke Ihrer Wahl durch Vorlage Ihrer Versichertenkarte abgeholt werden.
Bestellungen die nach dem oben genannten Zeitraum eingehen, können am Folgetag in der Apotheke Ihrer Wahl abgeholt werden. 
 
Für welche Vorgänge gibt es noch KEIN E-Rezept?
Hilfsmittel, Betäubungsmittel, Privatrezepte und Überweisungen müssen wir weiterhin wie gewohnt auf Papier verordnen. 
 
 
 
 
 

aktuelle Impfinformationen

 

Wir impfen gegen COVID-19.

Wann:         Impfsprechstunden, individuell

Wo:             in unseren Praxisräumen

Impfstoff:    bitte aktuell erfragen

Anmeldung:  per e-mail oder auch persönlich/telefonisch möglich

Procedere:    Bitte legen Sie uns Ihren Impfpass und Ihre Versicherungskarte zum vereinbarten Zeitpunkt vor.

 

Für alle weiteren Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen von Ihrem Praxisteam

 

Informationen zur Grippeschutzimpfsaison 2023/2024

Wir halten den Influenza-Vierfachimpfstoff für Sie bereit.

Die STIKO (ständige Impfkommision) empfiehlt die Grippeschutzimpfung für folgende Personengruppen:

  • für alle Personen ab 60 Jahre
  • für alle Schwangeren ab dem 2. Trimenon, bei erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge eines Grundleidens ab 1. Trimenon
  • für Personen mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge eines Grundleidens
    • chronische Krankheiten der Atmungsorgane (incl. Asthma und COPD)
    • chronische Herz-Kreislauf-, Leber- und Nierenkrankheiten
    • Diabetes und andere Stoffwechselkrankheiten
    • Multiple Sklerose mit durch Infektionen getriggerten Schüben sowie weitere in Schwere vergleichbare chronische neurologische Krankheiten, die zu respiratorischen Einschränkungen führen können
    • Personen mit angeborenen oder erworbenen Immundefekten mit T- und/oder B-zellulärer Restfunktion
    • HIV-Infektion
  • für Bewohner von Alters- oder Pflegeheimen
  • Personen, die als mögliche Infektionsquelle im selben Haushalt lebende oder von ihnen betreute Risikopersonen gefährden können.

Bei beruflichen Indikationen sind die Regelungen der Schutzimpfungs-Richtlinie zu beachten.

Einige gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten für die Grippeschutzimpfung auch ohne erhöhte gesundheitliche Gefährdung. Wir informieren Sie gerne.